tisdag, mars 13

Das Bjärköarätten der schwedischen Handelsstädte

Das Bjärköarätten (altschwedisch: bjærkøa rætter) ist eine kurze Gesetzessammlung für mittelalterliche Städte, wobei das erste bekannte Bjärköarätten im 12. Jahrhundert für die norwegischen Städte Nidaros und Bergen verfasst wurde. In Schweden betrifft das älteste Städterecht aus dem Jahre 1345 die frühere westschwedische Handelsstadt Lödöse, wobei man annimmt, dass dieses Gesetzessammlung bereits auf ein heute verschwundenes Bjärköarätten aus Stockholm aufbaut, das wiederum auf die sehr einfachen Stadslag (Städtegesetze) baute, die es bereits in Sigtuna, Visby und den anderen ersten Handelsstädten Schweden gab.

Über Jahrhunderte hinweg dachte man, dass sich der Begriff Bjärköarätten auf den Ort Birka am Mälaren bezieht, was man heute jedoch aus den verschiedensten Gründen für vollkommen ausgeschlossen hält, zumal Geschichtswissenschaftler glauben auch andere wichtige Orte mit dem Namen Birka gefunden zu haben, unter anderem Köpingsvik auf Öland.

Das Bjärköarätten gilt als das älteste schwedische Städtegesetz, das die Landschaftsgesetzte (Landskapslagar) ergänzte. Das Bjärköarätten für Lödöse wurde in einem einzigen handschriftlichen Exemplar aus dem Jahre 1345 überliefert und gibt daher  den ursprünglichsten Eindruck in das erste Handelsrecht Schwedens.

Im Gegensatz zu den Landschaftsgesetzen ist das Bjärköarätten nicht in verschiedene Abschnitte (Balkar) eingeteilt, wobei man bei der Lektüre feststellt, dass Seerecht, Handelsrecht und Strafrecht dort sehr ausführlich behandelt sind und Familienrecht oder Vermögensrecht fast zu einem Anhang degradiert wurden. An erster Stelle waren mittelalterliche Städte Schwedens für den Handel bestimmt, was durch das Stadtgesetz auch sehr deutlich ausgedrückt wird. Private, königliche und kirchliche Angelegenheiten waren ohnehin im Landskapslag geregelt, das auch für die Städte der entsprechenden Regionen gültig blieb.

Unter Magnus Eriksson (1316  - 1374) entstanden dann zwischen 1349 und 1357 aus den Bjärköarätten allgemeine Stadslagar (Stadtgesetze), die für alle schwedischen Städte galten, allerdings, im Gegensatz zu den ursprünglichen Stadtgesetzen, nicht mehr rein nordische Einflüsse zeigten, sondern stark an die deutschen Gesetze angelehnt waren und, in gewisser Weise, den deutschen Händlern ein Privileg vermittelten. Die schwedischen Stadtgesetze wurden dann unter Johan Hadorph erstmals öffentlich herausgegeben. Diese Gesetzesammlung blieb, gemeinsam mit den Kristofers Landslag, bis 1736 gültig.

Copyright: Herbert Kårlin

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